Seiteninhalt
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der/die Antragsteller/in dies schriftlich verlangt.
Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen.
Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis.
Bleeck 15-19
24576 Bad Bramstedt
04192-506-0
04192-506-60
zentrale@bad-bramstedt.de