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- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Feuerwehren),
- an die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Insel Helgoland (als untere Katastrophenschutzbehörden) oder
- an das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB).