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- Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung,
oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbriefe) der Fahrzeuge, die eingetragen werden sollen. Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II mehr vorhanden, muss ein Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.
- Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird,
- Gutachten nach § 23 StVZO über die Einstufung des/r Fahrzeugs/e als Oldtimer,
- Auskunft aus dem Fahreignungs- und Bundeszentralregister (Punktekartei und Führungszeugnis),
- Versicherungsbestätigung für rote Oldtimer-Kennzeichen.
Wenn Sie eine/n Dritte/n mit der Zulassung beauftragen, benötigt diese/r eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss sie/er Ihren Personalausweis (in Kopie) und ihren/seinen eigenen Personalausweis bei der Zulassungsstelle vorlegen.