Seiteninhalt
Jede Unterbringungsmaßnahme muss spätestens nach Ablauf von 24 Stunden durch einen Richter überprüft werden. Hierzu muss die untergebrachte Person von einem Richter persönlich angehört werden.
Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen.
Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis.
Bleeck 15-19
24576 Bad Bramstedt
04192-506-0
04192-506-60
zentrale@bad-bramstedt.de