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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Stadt Bad Bramstedt

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung mit Haushaltsplan und allen Anlagen kann jederzeit während der Öffnungszeiten des Rathauses im Amt für Finanzen, Zimmer -01.03 eingesehen werden.

Hier geht es zur Bekanntmachung

Die vollständige Satzung mit allen Anlagen finden Sie unter dieser Verknüpfung Nachtragssatzung

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