Bekanntmachung der 2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Bramstedt für 2024
Jeder kann Einsicht in die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan mit den Anlagen nehmen. Die Einsicht ist während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bad Bramstedt, Bleeck 15/19, 24576 Bad Bramstedt, möglich. Die Veröffentlichung erfolgt auch auf dieser Internetseite unter Stadtportal/Ortsrecht/Haushaltsplan.