Bekanntmachung über die Satzung der Stadt Bad Bramstedt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Feuerwehr" gem. § 142 BauGB
Die Satzung der Stadt Bad Bramstedt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Feuerwehr" gem. § 142 BauGB wurde von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 09.07.2024 beschlossen.
Der vollständige Text kann unter www.bad-bramstedt.de unter dem Menüpunkt "Stadtportal, Ortsrecht" sowie unter "Amtliche Bekanntmachungen" eingesehen werden.
Stadt Bad Bramstedt
Die Bürgermeisterin
gez. Verena Jeske