Seiteninhalt
- Beschreibung des Spielgeräts,
- Bauplan,
- Bedienungsanweisung,
- technische Beschreibung der Komponenten,
- ein Mustergerät (dieses soll vollständig und funktionsfähig und zur Serienfertigung geeignet sein),
- schriftliche Erklärung über das Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen.
Auf Verlangen der zuständigen Stelle müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen.
Eine ausführliche Auflistung und Beschreibung der Unterlagen finden Sie in Anlage 2 der Technischen Richtlinie der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB).