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Schwerbehindertenausweis beantragen

Nr. 99015007012000

Leistungsbeschreibung

Die Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises. Bei der Feststellung werden die Auswirkungen einer oder mehrerer Behinderungen insgesamt festgestellt.

Auf dem Schwerbehindertenausweis sind insbesondere der Grad der Behinderung und weitere gesundheitliche Merkmale eingetragen.

Der Ausweis mit dem jeweiligen Merkmal ist Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen, wie zum Beispiel der Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).

Die Außenstelle ist derzeit aufgrund der aktuellen Corona-Situation für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Wenn Bürgerinnen und Bürger sich telefonisch anmelden, sind einzelne Beratungsgespräche nach vorheriger konkreter Terminvereinbarung selbstverständlich möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ein aktuelles Passfoto.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Schwerbehindertenausweis ist befristet gültig. Bislang konnten Sie Ihren Schwerbehindertenausweis verlängern lassen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Er muss unter Vorlage des abgelaufenen Ausweises neu beantragt werden.

Rechtsgrundlage

Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV),
§ 69 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Anträge / Formulare

Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos oder unter zu Hilfenahme der bereitgestellten Formanträge erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des LAsD.

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