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Naturschutz

Herr Peter Krüger Rühmels 64 24576 Bad Bramstedt Tel:04192-8161517

Leistungsbeschreibung

Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen.

Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.

Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG),
  • Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG),
  • Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZVO).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Schleswig-Holstein" finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

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