Sprungziele
Aktuelles

Stadtverwaltung Bad Bramstedt

Bleeck 15-19
24576 Bad Bramstedt

04192-506-0
04192-506-63
zentrale@badbramstedt.de

Mo, Di, Fr  08 - 12 Uhr

Do              08 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

language

Stadtplan
Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Veränderungssperren

Nr. 99129009117000

Leistungsbeschreibung

Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung,

Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für eine Baugebiet, dass sie mit einem Bebauungsplan überplanen will erlassen, dürfen in diesem Baugebiet:

  • bauliche Anlagen nicht errichtet oder beseitigt werden sowie
  • Wert steigernde oder die geplante Bauausführung erheblich erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden.

Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Rechtsgrundlage

§§ 14 bis 18 Baugesetzbuch (BauGB)

Unterkünfte suchen und buchen

An-/Abreise
Reisende