Steueridentifikationsnummer erhalten
Nr. 99102044069000Leistungsbeschreibung
Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig zugeordnet werden.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine „nichtsprechende Nummer“. Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.
Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürger/innen bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch
- im Einkommensteuerbescheid,
- auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn
- Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
- Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt
noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.
Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Sie bekommen in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt.
Ihre Steueridentifikationsnummer können Sie über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) erneut anfordern.