Sprungziele
Aktuelles

Stadtverwaltung Bad Bramstedt

Bleeck 15-19
24576 Bad Bramstedt

04192-506-0
04192-506-63
zentrale@badbramstedt.de

Mo, Di, Fr  08 - 12 Uhr

Do              08 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

language

Stadtplan
Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Meldepflicht

Nr. 99115005104000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder aus einer Wohnung ausziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an- beziehungsweise abmelden.
Wenn Sie im Inland umziehen, brauchen Sie sich nicht abzumelden.
Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist also nur noch dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine von mehreren Wohnungen (z. B. Nebenwohnung) aufgeben.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder
  • gegebenenfalls andere Urkunde zur Identität.
  • Wohnungsgeberbestätigung

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage

§§  17, 23 und 54 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG).

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Darüber hinaus kann Ihnen eine Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro nach § 54 Abs. 3 BMG drohen.

Unterkünfte suchen und buchen

An-/Abreise
Reisende