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Stadtverwaltung Bad Bramstedt

Bleeck 15-19
24576 Bad Bramstedt

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zentrale@badbramstedt.de

Mo, Di, Fr  08 - 12 Uhr

Do              08 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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Was erledige ich wo?

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Hafenbehördliche Genehmigungen

Nr. 99089001005000

Leistungsbeschreibung

Veranstaltungen am oder im Wasser (Hafengebiet) bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

An die örtlichen Hafenbehörden (Hafenamt).

Welche Gebühren fallen an?

Im Einzelfall können Gebühren erhoben werden. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Hafenbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es wird empfohlen, Genehmigungen für Veranstaltungen frühestmöglich zu beantragen.

Rechtsgrundlage

Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

Anträge / Formulare

Anträge können formlos gestellt werden.

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