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Stadtverwaltung Bad Bramstedt

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Mo, Di, Fr  08 - 12 Uhr

Do              08 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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Begrüßungsgeld

Nr. 99019036079000

Leistungsbeschreibung

Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende, Studentinnen und Studenten, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis,
  • gültiger Studienausweis,
  • Mietvertrag.

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen mindestens für ein Jahr mit Hauptwohnsitz oder alleinigem Wohnsitz in der jeweiligen Stadt gemeldet sein, anderenfalls können die Städte das Begrüßungsgeld zurückfordern.

Was sollte ich noch wissen?

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.

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