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Was erledige ich wo?

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Sammeln von Orden und Ehrenzeichen

Nr. 99035004000000

Leistungsbeschreibung

Orden und Ehrenzeichen und die dazugehörigen Bänder dürfen nur nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Besitzzeugnisses überlassen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Ministerpräsident/in (Staatskanzlei) des Landes Schleswig-Holstein

ehrungen.stk@stk.landsh.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • § 14 Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen (OrdenG).

Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Ein Antrag kann formlos gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Orden und Ehrenzeichen dürfen nur gegen Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Besitzurkunde, Sammelerlaubnis) überlassen beziehungsweise erworben werden.
Dies gilt nicht für Orden, die vor dem 08. Mai 1945 verliehen wurden.

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