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17.02.2023

Wahl einer stellv. Schiedsperson

für die Amtsperiode vom 01.10.2023 bis 30.09.2028

Für das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsfrau oder des stellvertretenden Schiedsmannes können sich Personen bewerben, die das 30. Lebensjahr vollendet haben un ihren Wohnsitz in Bad Bramstedt haben.

Die Bewerber*innen sollten über Verhandlungsgeschick, Einfühlungsvermögen und grundlegende Rechtskenntnisse im Zivil - und Strafrecht verfügen.

In das Schiedsamt können nur Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. In Frage kommen nur Personen, die nicht unter Betreuung stehen.

Aufgabe eines Schiedsmannes oder einer Schiedsfrau ist es zu schlichten, so dass ein Streit außergerichtlich beigelegt werden kann.

Für die Vorbereitung auf die Tätigkeit werden Schulungen bzw. Fortbildungen angeboten. Die amtierende Schiedsfrau, Angelika Lahrs, steht für Informationen unter der Telefonnummer 04192/9664 zur Verfügung. Weitere Informationen unter: www.bds-kiel.de.

Da das Schiedsamt weiterhin mehrheitlich von Männern ausgeübt wird, begrüßt die Stadt Bad Bramstedt gern auch Bewerbungen von Frauen.

Die Wahl der stellvertretenden Schiedsfrau oder des stellvertretenden Schiedsmannes erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung - voraussichtlich am 26.06.2023.

Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte, kann sich bis zum 31.03.2023 bei Stadt Bad Bramstedt, Bleeck 15 - 19, bewerben. Ansprechpartner ist Frau Fabek: 04192 / 506 44 oder heike.fabek@bad-bramstedt.de

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