Inkompatible Beschilderung
24576 Bad Bramstedt
Bei einer kürzlichen Radtour von Bissenmoor her entdeckte ich am Ortseingang Bad Bramstedt diese widersprüchliche Beschilderung. Gleich hinter dem Ortsschild soll der Rundweg Nr. 2 blau am südlichen Rand der Bebauungsgrenze zur Hamburger Straße geführt werden. Die Rundwege sind allesamt auch als geeignet für Radwanderungen beworben. An der Einfahrt zu dem Feldweg steht jedoch ein Schild, das den Verkehr für Fahrzeuge aller Art, also auch Fahrräder, verbietet (rechts im Bild). Wie will man denn nun die unterschiedlichen Interessen miteinander in Einklang bringen?
Kategorie: Radwege
Bearbeitung
09.07.2025 07:08Status: In Bearbeitung
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