Sprungziele
Aktuelles

Stadtverwaltung Bad Bramstedt

Bleeck 15-19
24576 Bad Bramstedt

04192-506-0
04192-506-63
zentrale@badbramstedt.de

Mo, Di, Fr  08 - 12 Uhr

Do              08 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

language

Stadtplan
Seiteninhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung

Nr. 99012038234000

Leistungsbeschreibung

Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.

Die Ausübung des Vorkaufsrechts kann unter bestimmten Umständen ausgeschlossen sein oder vom Erwerber abgewendet werden.

Rechtsgrundlage

Unterkünfte suchen und buchen

An-/Abreise
Reisende