Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis
Auf das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 wird gemäß der Bekanntmachungsverordnung vom 01.02.2021 auf die Internetseite der Stadt Bad Bramstedt unter www.bad-bramstedt.de unter dem Menüpunkt "Stadtportal, Amtliche Bekanntmachungen" hingewiesen.
Die örtliche Bekanntmachung der Stadt ist auch an den Bekanntmachungstafeln im Rathaus einzusehen.
Bad Bramstedt, den 12.08.2021
Stadt Bad Bramstedt
Die Bürgermeisterin
- Gemeindewahlbehörde -
gez. Verena Jeske