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26.01.2023

Schöffenwahl 2023

Die Stadt Bad Bramstedt sucht Schöffen


B E K A N N T M A C H U N G

                                                         Der Stadt Bad Bramstedt                                                                                                              

Bad Bramstedt, 24.01.2023

Schöffenwahl und Wahl der Jugendschöffen für die Amtsperiode 2024 - 2028

Bad Bramstedt. Die Stadt Bad Bramstedt hat für die in diesem Jahr stattfindende Schöffenwahl der Amtsperiode 2024 bis 2028 insgesamt 26 Personen dem Amtsgericht Neumünster vorzuschlagen. Für die Wahl der Jugendschöffen werden weiter Personen gesucht.

Bei der Ausübung des Schöffenamtes handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit am Amtsgericht in Neumünster bzw. am Landgericht in Kiel.

Die jeweiligen Bewerber/innen müssen die deutsche Staatsagehörigkeit besitzen und Ihren Wohnsitz im Bereich des Amtsgerichts Neumünster/Landgericht Kiel (z.B. in Bad Bramstedt).

Für die Ausübung des Amtes der Jugendschöffen sollen diese Personen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Geeignet sind Personen, die in der praktischen Jugendarbeit stehen, beruflich oder ehrenamtlich.

Schöffen sollen das öffentliche Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen, das dadurch ein Mehr an Lebens- und Gesellschaftsnähe gewinnt.

Juristische Fachkenntnisse sind nicht erforderlich.

Gesunder Menschenverstand, Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen für bestimmte Lebenssituationen sind Eigenschaften, die ein Schöffe mitbringen sollte.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter/innen, Rechtsanwält(e)innen, Polizeibeamt(e)innen, Bewährungshelfer/innen, Strafvollzugsbedienstete usw.)  und Religionslehrer/innen sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Wer sich als Schöffe bzw. Jugendschöffe bewirbt, muss ein Mindestalter von 25 Jahren vor Beginn der Amtsperiode erreicht haben und darf vor Beginn der Amtsperiode das Höchstalter von 70 Jahren nicht überschreiten.

Interessierte Personen aus der Stadt Bad Bramstedt können sich ab sofort in der Stadtverwaltung Bad Bramstedt, bei Frau Fabek, Tel. 04192/506-44, E-Mail: heike.fabek@bad-bramstedt.de, melden.

Stadt Bad Bramstedt

Die Bürgermeisterin

gez. Verena Jeske

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