:: Information zur Dichtheitsprüfung
Information der Stadt Bad Bramstedt - Stadtentwässerung - zur Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlagen nach DIN 1986-30
Wie in Presse und Funk schon oft informiert wurde, müssen alle Grundstückseigentümer die Dichtheit ihrer Schmutzwassergrundleitungen bis spätestens 2015 nachweisen. Dazu gehören Rohre, Schächte, Abscheider oder ähnliches, die dem Sammeln und Ableiten des Schmutzwassers dienen.
Grundlage dafür ist § 60 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes, bzw. die Regelungen des Landeswassergesetz und die dazu gehörigen Verordnungen. Zu nennen ist da die DIN 1986-30, die eine Erstprüfung durch optische Inspektion bzw. Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 außerhalb von Wasserschutzgebieten für Schmutzwassergrundleitungen vorschreibt. Weiterhin vorgeschrieben ist, dass bei wesentlichen baulichen Veränderungen, wie An- und Umbauten, Sanierungen die Prüfung im Zuge der Baumaßnahme und bei gewerblichen Anlagen die Prüfung umgehend zu erfolgen hat.
Grundlage dafür ist § 60 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes, bzw. die Regelungen des Landeswassergesetz und die dazu gehörigen Verordnungen. Zu nennen ist da die DIN 1986-30, die eine Erstprüfung durch optische Inspektion bzw. Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 außerhalb von Wasserschutzgebieten für Schmutzwassergrundleitungen vorschreibt. Weiterhin vorgeschrieben ist, dass bei wesentlichen baulichen Veränderungen, wie An- und Umbauten, Sanierungen die Prüfung im Zuge der Baumaßnahme und bei gewerblichen Anlagen die Prüfung umgehend zu erfolgen hat.
Die Selbstüberwachungsverordnung Schleswig-Holstein (SÜVO) fordert ebenfalls eine regelmäßige Zustands- und Dichtheitsprüfung der öffentlichen Schmutzwasserkanäle.
Die Stadt Bad Bramstedt erarbeitet zur Zeit ein Konzept und prüft die Möglichkeiten für die Umsetzung der Verordnungen mit dem Ziel, den Bürgern der Stadt größtmöglichste Unterstützung zu bieten.
Ziel soll es sein, die optischen Inspektionsarbeiten für die privaten und öffentlichen Schmutzwasserleitungen zu koordinieren und dadurch kosten-sparend straßen- oder stadtteilweise von Fachfirmen durchzuführen zu lassen.
Ziel soll es sein, die optischen Inspektionsarbeiten für die privaten und öffentlichen Schmutzwasserleitungen zu koordinieren und dadurch kosten-sparend straßen- oder stadtteilweise von Fachfirmen durchzuführen zu lassen.
Das Konzept wird voraussichtlich in Abstimmung mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde des Kreises Segeberg vorgezogene aber auch über das Jahr 2015 hinausgehende Fristen für einzelne Stadtteile enthalten, um die Überprüfung effizient durchführen zu können. Nach Vorliegen des Konzeptes wird eine weitere Information der Bürger über Presse und Internet erfolgen. Bis dahin bitten wir alle Grundstückseigentümer, sich zu gedulden und keine voreiligen Haustürgeschäfte mit unseriösen Firmen abzuschließen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.dichtheitspruefung.sh oder telefonisch im Bauamt der Stadt:
Herr Reinbacher – Amtsleiter -Tel.: 04192-506-31
Frau Hänelt – Techn. Angestellte - Tel.: 04192-506-34











