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Tourismusbüro Bad Bramstedt

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Kurabgabe

Bad Bramstedt ist als Heilbad staatlich anerkannt. Zur Deckung des Aufwandes für die Erstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Kureinrichtungen, erhebt die Stadt einen Kurbeitrag.

Details zur Kurabgabe

Schloss-Schlüssel mit Logoanhänger © Tourimusbüro Bad Bramstedt
Schloss-Schlüssel mit Logoanhänger © Tourimusbüro Bad Bramstedt
Die Kurabgabe beträgt für jeden Aufenthalt pro Person und Tag 1 €. Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die Begleitperson eines Schwerbehinderten (mit Notwendigkeit der ständigen Begleitung) sowie Personen, die in Ausübung ihres Dienstes oder Berufes in der Stadt anwesend sind, sind von der Kurabgabe befreit. Teilnehmer von beruflichen Weiterbildungsveranstaltungen sind nur für zwei Übernachtungen von der Abgabe befreit. Dieser Kurbeitrag ist unabhängig davon zu zahlen, ob Sie die Einrichtungen nutzen oder nicht. Mit dem Ausfüllen des entsprechenden Kurtaxformulares ist auch gleichzeitig die polizeiliche Anmeldung gemäß Landesemeldegesetz erledigt.

Als Übernachtungsgast in Bad Bramstedt erhalten Sie bei Ihrer Ankunft von Ihrem Gastgeber die Kurkarte. Bei Vorzeigen der Kurkarte erhalten Sie Vergünstigungen auf den Eintrittspreis bei Veranstaltungen im Kurhaustheater. Die Teilnahme an Stadtführungen und Open-Air-Konzerten auf dem Gelände des Klinikum Bad Bramstedts ist gegen Vorlage der Kurkarte gänzlich kostenlos. Die Kurkarte befähigt außerdem zu einem einmaligen kurtaxefreien Besuch in anderen Kurorten in Schleswig-Holstein (z. B. Büsum). Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Tourismusbüro.

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