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Die Stadt Bad Bramstedt nimmt im übergeordneten Planungsgefüge des Landes Schleswig-Holstein (Landesraumordnungsplan, Regionalplanung) und dem hieraus entwickelten zentral-örtlichen System des Landes die Funktion eines Unterzentrums wahr und soll als Entwicklungs- und Entlastungsort für den Verdichtungsraum der Metropolregion Hamburg die über den bisherigen Achsenschwer-punkt Kaltenkirchen hinausgehenden Entwicklungsimpulse auf-nehmen und als eigenständiges regionales Zentrum weiter gestärkt und entwickelt werden.

Die von der Stadt forcierte Umsetzung dieser landesplanerischen Zielsetzung hat dazu geführt, dass Bad Bramstedt innerhalb der letzten beiden Jahrzehnte eine äußerst dynamische Entwicklung als bevorzugter klassischer Wohnstandort genommen hat.
Allein der Einwohnerzuwachs in diesem Zeitraum erreicht eine prozentuale Größenordnung von mehr als 40 % (Stand 30.06.2011  - Einwohner: 13.795).

Im Rahmen dieses Entwicklungsprozesses, der auf der Grundlage der allgemeinen boden-marktpolitischen Situation aktuell etwas abgebremst, dabei aber aus städtebaulicher Sicht keineswegs abgeschlossen ist, hat die Stadt mit erheblichen finanziellen Aufwendungen die kommunale Infrastruktur stets diesem Wachstums-kurs angepasst und so für die anerkannt hohe Wohnqualität Sorge getragen.

Eine Übersicht über die weiteren Entwicklungsperspektiven der Stadt können Sie sich innerhalb der weiteren Menuepunkte unter dem Stichpunkt "Bauen, Wohnen und Umwelt" verschaffen.

 PDF-Formulare sind unter dem Menüpunkt NORDGATE abzurufen.